Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11635
BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97 (https://dejure.org/1997,11635)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 B 122.97 (https://dejure.org/1997,11635)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 B 122.97 (https://dejure.org/1997,11635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,11635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze im Rahmen einer Divergenzrüge - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen eines Verwertungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 66.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Irrevisibilität von Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97
    Außerdem setzt die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nach den Ausführungen des Berufungsgerichts in Anwendung der genannten irrevisiblen (vgl. Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 66.97 -)Anordnung voraus, daß hinsichtlich des Ausländers kein Ausweisungsgrund vorliegt und er nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden ist.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 26.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97
    Der Kläger rügt eine Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - (DVBl 1997, 189) und - BVerwG 1 C 26.94 -.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97
    Das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes setzt bundesrechtlich nicht voraus, daß der Ausländer auch ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden darf (vgl. Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - DVBl 1997, 186).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 122.97
    Der Kläger rügt eine Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 24. September 1996 - BVerwG 1 C 9.94 - (DVBl 1997, 189) und - BVerwG 1 C 26.94 -.
  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Ausländer wegen des festgestellten Ausweisungsgrundes im Einzelfall auch (konkret) rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 B 122.97 - ; Urteile vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 , vgl. auch Renner AuslR, 7. Aufl. 1999, § 7 AuslG Rn. 13 ff. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    Dies bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob eine Ausweisung im Einzelfall auch fehlerfrei verfügt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1996 - 1 C 8/94 -, BVerwGE 102, 12; Beschluss vom 24.7.1997 - 1 B 122/97 -, juris; Renner, AuslR, Rdnr. 15 zu § 7 AuslG m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04

    Neues Recht des Zuwanderungsgesetzes im Verfahren der Berufungszulassung

    Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94-, DVBl 1997, 186, und Beschluss vom 24.06.1997 1 B 122.97 - juris) das Vorliegen eines Regelversagungsgrundes nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht voraussetzt, dass der betreffende Ausländer ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 1018/01

    Abschiebung trotz Besitz eines Aufnahmebescheides

    Der Erlass verwendet insoweit eine etwa auch in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG verwandte Terminologie, wonach auch bereits das Vorliegen von Ausweisungsgründen - unabhängig davon, ob es zu einer Ausweisung kommt - die Erteilung einer Ermessens-Aufenthaltsgenehmigung im Regelfall sperrt (vgl. BVerwG, Beschluss v. 24.06.1997 - 1 B 122/97 - ).
  • BVerwG, 30.03.1998 - 1 B 38.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsentscheidung durch Beschluß ein Jahr nach

    Diese gehört nicht zu dem revisiblen Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO (Beschlüsse vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 66.97 - Buchholz 402.240 § 32 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 24. Juni 1997 - BVerwG 1 B 122.97 -).
  • VG München, 23.05.2008 - M 24 S 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;

    Ausreichend ist insoweit das bloße Vorliegen eines Ausweisungstatbestands; ob die übrigen Voraussetzungen für eine Ausweisung vorliegen und eine solche rechtmäßiger Weise verfügt werden kann oder verfügt worden ist, ist unerheblich (ganz h.M., vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.1997, 1 B 122/97; Hailbronner, a.a.O., RdNr. 20 zu § 5 AufenthG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht